21.02.2008, 00:47
Zitat:Original von Mr. Thumbsup
Herr Dr. Thasco, ich glaube, es liegen zwei verschiedene Auffassungen des begriffs "Gültigkeit" vor. Und ich möchte meine darlegen:[...]
Dann haben Sie nicht aufmerksam genug meine obigen Posts gelesen. Ich versuchte zu erklären, dass nach der BIK-Geschichte, wo es auch noch politische Vetos gab und man wirklich "einfach so" einen Nachbarn blockieren konnte, in der OIK mit vollem Bewusstsein politische Vetos abschaffte, aber dennoch - damit es nicht zu kunterbunt wurde und Staaten ich nicht über Nachbarn, die zu ihnen nicht passen, ärgern müssen, das kulturelle und klimatische Veto zugelassen.
Der Kirchenstaat hat jetzt ein Veto eingelegt, weil Sylfaen aus kulturellen und klimatischen Gründen nicht in diese Region passt. Nach den Angaben des Delegierten von Gemeth stimmt das auch, der Delergierte hatte aber - warum auch immer - kein Interesse, selbst ein Veto abzulegen. Wir halten also fest: Tatsächlich passt Sylfaen nicht in diese Region aus klimatischen und kulturellen Gründen. Das Veto aber - das also, wie wir gesehen haben, völlig rechtens war - wurde abgeschmettert, weil angeblich der Kirchenstaat kein Veto einlegen darf, da er selbst keine Angaben zu Klima und Kultur hätte. NIcht unberechtiger Einwand - ich sagte es -, aber in der Tat MUSS der Kirchenstaat auch NICHT so etwas vorweisen, weil er ein Veto auch einlegen kann, wenn er es regional bedingt sieht (und nicht auf seinen eigenen Staat bezogen). Und wir haben ja schon festgestellt, dass Sylfaen nicht in die Gegend passt.
Ergo hat das Direktorium hier eine Fehlentscheidung getroffen und gegen die Regeln gehandelt. Es hat ein Veto nicht zugelassen, obwohl es absolut berechtigt war.

