21.02.2008, 16:59
Was Gemedeth feststellt, ist unerheblich, wenn es kein Veto einlegt. Das Veto kam vom Kirchenstaat und muß von ihm begründet werden. "kulturell nicht passend" ist in meinen Augen ein Allerweltsgrund. Jeder kann jederzeit sagen, daß etwas kulturell nicht passe, ohne es zu begründen. Wären solche Vetos akzeptabel, könnte das Regelwerk umgeschrieben werden in "ein Veto ist immer gültig". Nehmen wir an, ein slavischer Königsstaat legt ein Veto gegen einen Afrikastaat ein. Muß das Direktorium nun die Päßlichkeit prüfen oder nicht? Ich denke ja. Es kommt zu dem Schluß, daß afrikanisch und slavisch nicht passen und läßt das Veto zu. Nun kommt ein slawischer Neustaat und erhält ebenfalls ein Veto: "kulturell unpassend". Nun prüft das Direktorium erneut und kommt zu dem Schluß: slavisch + slavisch paßt. Die Begründung des Vetostaates war schlicht Unsinn. Daher lehnt das Direktorium das Veto ab.
Was Sie meinen, Herr Dr. Thasco, ist dies: Jedes Veto, daß nicht aus politischen Gründen erhoben wird, muß angenommen werden. Damit lassen Sie politische Vetos indirekt zu. Dann nämlich, wenn eine Monarchie keinen Kommunisten neben sich haben will und statt "politisch" einfach "kulturell" ruft. Denn Sie sind ja der Meinung, das Direktorium hat kulturelle Vetos nicht zu prüfen.
Oder sind Sie der Ansicht, auch kulturelle Prüfungen haben stattzufinden? Wenn ja, dann können Sie nicht behaupten, das Direktorium hätte das Veto übergangen. Denn es hat es geprüft und mit Begründung abgelehnt. Daß Ihnen die Begründung nicht gefällt, ist eine ganz andere Sache.
Kurz: muß ein kulturelles Veto vom Direktorium auf Stichhaltigkeit geprüft werden oder nicht? Und darf ein kulturelles Veto, das vom Direktorium für nicht Stichhaltig erachtet wird, abgelehnt werden oder nicht?
Was Sie meinen, Herr Dr. Thasco, ist dies: Jedes Veto, daß nicht aus politischen Gründen erhoben wird, muß angenommen werden. Damit lassen Sie politische Vetos indirekt zu. Dann nämlich, wenn eine Monarchie keinen Kommunisten neben sich haben will und statt "politisch" einfach "kulturell" ruft. Denn Sie sind ja der Meinung, das Direktorium hat kulturelle Vetos nicht zu prüfen.
Oder sind Sie der Ansicht, auch kulturelle Prüfungen haben stattzufinden? Wenn ja, dann können Sie nicht behaupten, das Direktorium hätte das Veto übergangen. Denn es hat es geprüft und mit Begründung abgelehnt. Daß Ihnen die Begründung nicht gefällt, ist eine ganz andere Sache.
Kurz: muß ein kulturelles Veto vom Direktorium auf Stichhaltigkeit geprüft werden oder nicht? Und darf ein kulturelles Veto, das vom Direktorium für nicht Stichhaltig erachtet wird, abgelehnt werden oder nicht?

