21.02.2008, 19:48
Der Punkt ist doch aber, das jene Nation, welche eine Vetobegründung hat liefern können aufgrund klimatischer / kultureller Eigenschaften, gesagt hat sie würden kein Veto einlegen.
Der Kirchenstaat, welcher ein Veto eingelegt hat, hat dies jedoch ohne Ausarbeitung eines eigenen Hintergrundes getan.
Schön, dass die Begründung des Staates, welcher kein Veto eingelegt hat stichaltig war... dennoch haben sie ein OK gegeben.
Es obliegt nicht der Direktion zu prüfen ob eine neue Nation von ihrem Ausbau in ein bestimmtes Gebiet passt (man erinnere sich an den freien Hintergrund gedanken der OIK), dann wäre dies ja im Endeffekt ein Veto der Direktion, nicht einen Anliegerstaates. Die Anliegerstaaten, welche Vetoberechtigt waren haben entweder von selbst gesagt, sie hätten nichts dagegen oder einfach schlichtweg verpennt sich eine Absicherung durch einen klaren Ausbau ihrer Kultur zu schaffen.
Das Direktorium hat lediglich anerkannt, dass der Kirchenstaat aufgrund seines vorerst nicht vorhandenen Ausbaus zwar ein Vetorecht nutzen konnte, dies jedoch ohne stichhaltige Begründung. Die andere Nation deren Namen mir grad entfallen ist, welche ebenso vetoberechtigt war und zudem einen nötigen Grad an Informationen seitens ihrer Kultur etc. hätte einbringen können, hat dieses recht nicht genutzt.
Fazit: Hätte das Direktorium aufgrund der ausgebauten Nation ein Veto festgestellt, wäre es ein Veto der Direktion gewiesen. Der Kirchenstaat hat schlicht und ergreifend verpennt sich die nötige Absicherung für ihr Veto im Vorfeld zu sichern. Somit sind dem Direktorium die Hände gebunden, da es meines erachtens nach selbst kein Vetorecht besitzt.
Willkommen in der Maschinerie der Bürokratie.
Der Kirchenstaat, welcher ein Veto eingelegt hat, hat dies jedoch ohne Ausarbeitung eines eigenen Hintergrundes getan.
Schön, dass die Begründung des Staates, welcher kein Veto eingelegt hat stichaltig war... dennoch haben sie ein OK gegeben.
Es obliegt nicht der Direktion zu prüfen ob eine neue Nation von ihrem Ausbau in ein bestimmtes Gebiet passt (man erinnere sich an den freien Hintergrund gedanken der OIK), dann wäre dies ja im Endeffekt ein Veto der Direktion, nicht einen Anliegerstaates. Die Anliegerstaaten, welche Vetoberechtigt waren haben entweder von selbst gesagt, sie hätten nichts dagegen oder einfach schlichtweg verpennt sich eine Absicherung durch einen klaren Ausbau ihrer Kultur zu schaffen.
Das Direktorium hat lediglich anerkannt, dass der Kirchenstaat aufgrund seines vorerst nicht vorhandenen Ausbaus zwar ein Vetorecht nutzen konnte, dies jedoch ohne stichhaltige Begründung. Die andere Nation deren Namen mir grad entfallen ist, welche ebenso vetoberechtigt war und zudem einen nötigen Grad an Informationen seitens ihrer Kultur etc. hätte einbringen können, hat dieses recht nicht genutzt.
Fazit: Hätte das Direktorium aufgrund der ausgebauten Nation ein Veto festgestellt, wäre es ein Veto der Direktion gewiesen. Der Kirchenstaat hat schlicht und ergreifend verpennt sich die nötige Absicherung für ihr Veto im Vorfeld zu sichern. Somit sind dem Direktorium die Hände gebunden, da es meines erachtens nach selbst kein Vetorecht besitzt.
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