22.02.2008, 14:38
Wenn Sie schon kommentieren, lesen Sie bitte auch alles. Wir sind in der Diskussion schon etwas weiter.
@Mr. Thumbsup: Wo steht in den Regeln, dass ein Staats nur dann ein Veto einlegen darf, wenn der andere Staat kulturell oder klimatisch nicht zum EIGENEN Staat passt. Der Kirchenstaat hat nachweislich ein Veto eingelegt, weil Sylfaen nicht in die REGION passt, nicht, weil es zum Kirchenstaat nicht passt.
@Mr. Thumbsup: Wo steht in den Regeln, dass ein Staats nur dann ein Veto einlegen darf, wenn der andere Staat kulturell oder klimatisch nicht zum EIGENEN Staat passt. Der Kirchenstaat hat nachweislich ein Veto eingelegt, weil Sylfaen nicht in die REGION passt, nicht, weil es zum Kirchenstaat nicht passt.

