22.02.2008, 18:39
Mal abgesehen von der Tatsache, dass der Kirchenstaat eine Ausgestaltung hat - ich erwähnte es weiter oben - und das Dirketorium nur zu faul war, dem nachzugehen, muss ein Staat,d er bereits eingetragen ist, gar nichts nachweisen, wenn sich sein Veto auf die Regionale Unpässlichkeit bezieht. So einfach ist das. Lesen Sie sich §7 nochmal durch.
1) Ein Veto muss nachvollziehbar begründet sein. (§7, Absatz 2)
=> Das war es. Slyfaen passt kulturell und klimatisch nicht in die Region
2) Ein Veto darf nich politische oder persönliche motiviert sein. (§7, Absatz 4)
=> war es auch nicht, da es hier um eine kulturelle und klimatische Unpässlichkeit ging. Der Kirchenstaat betonte sogar, dass er im Grunde nichts gegen Sylfaen hat.
Ergo: Das Veto war absolut zulässig und korrekt gestellt.
1) Ein Veto muss nachvollziehbar begründet sein. (§7, Absatz 2)
=> Das war es. Slyfaen passt kulturell und klimatisch nicht in die Region
2) Ein Veto darf nich politische oder persönliche motiviert sein. (§7, Absatz 4)
=> war es auch nicht, da es hier um eine kulturelle und klimatische Unpässlichkeit ging. Der Kirchenstaat betonte sogar, dass er im Grunde nichts gegen Sylfaen hat.
Ergo: Das Veto war absolut zulässig und korrekt gestellt.

