22.02.2008, 23:08
Die Willkür, die ich hier anprangere, ist letzlich die, dass eben die im Regelwerk vorgeschriebene Prüfung NICHT stattgefunden hat, sondern man sich darauf ausruhte, dass allem Anschein nach der Kirchenstaat ja selber keine Ausgestaltung hätte. Ob nun die Vetogründe berechtigt war oder nicht (egal, welche Meinung wir beide darüber haben) - darauf ist das Direktorium ja gar nicht eingegangen. Das ist der punctus knactus.
Davon abgesehen ist hier kein Interpretationsspielraum, was die Abgabe des Vetos angeht. Ein Veto muss begründet sein und nachvollziehbar. Beides war es, egal, auf wen man sich dabei beruft. Das Direktorium muss dann prüfen, ob in der Tat die angeprangerten Vetogründe richtig sind oder falsch. Stimmen sie, dann ist dem Veto statt zu geben. Sind sie falsch, dann ist es abzulehnen.
Die vom Direktorium erbrachte Ablehnung zielte aber gar nicht auf die Gründe des Vetos, sondern auf das Einlegen des Vetos an sich. Und das ist falsch und damit willkür.
Davon abgesehen ist hier kein Interpretationsspielraum, was die Abgabe des Vetos angeht. Ein Veto muss begründet sein und nachvollziehbar. Beides war es, egal, auf wen man sich dabei beruft. Das Direktorium muss dann prüfen, ob in der Tat die angeprangerten Vetogründe richtig sind oder falsch. Stimmen sie, dann ist dem Veto statt zu geben. Sind sie falsch, dann ist es abzulehnen.
Die vom Direktorium erbrachte Ablehnung zielte aber gar nicht auf die Gründe des Vetos, sondern auf das Einlegen des Vetos an sich. Und das ist falsch und damit willkür.

