23.02.2008, 14:54
Zitat:Original von Dr. Thasco
Die vom Direktorium erbrachte Ablehnung zielte aber gar nicht auf die Gründe des Vetos, sondern auf das Einlegen des Vetos an sich. Und das ist falsch und damit willkür.
Das sehe ich wenig überraschend ganz und gar anders. Das Veto wurde mit dr Begründung mangelnder Ausgestaltung eingelegt. Die ablehnung durch das Direktorium bezog sich eben auf diesen Grund und nicht auf das Veto an sich.

