23.02.2008, 19:44
Ja, aber das darf das Direktorium ja gar nicht, siehe Regelwerk. Es hat nur zu prüfen, ob die Vetogründe berechtigt sind oder nicht. Und diese Prüfung fand nicht statt. Die mangelnde Ausgestaltung eines Staates, der bereits auf der Karte eingetragen ist, ist nach den Regeln kein berechtigter Veto-Ablehnungsgrund.

