24.02.2008, 14:21
Zitat:Original von Harald der Schlächter
Faktisch ist jeder private Maßstab ein Vetogrund
Mag sein, aber mit dem 144er ist man am ehesten auf der sicheren Seite. Wobei es bestimmt interessant wäre, wenn ein Vetoberechtigter den 144er Maßstab verlangt, ein anderer aber z.B. nen 30er.

