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Sylfaen
#44
Bisher wurde seitens eines direkt beteiligten Staats keine Beschwerde über die Verfahrensweise im Eintragungsverfahren Sylfean eingelegt. Seitens verschiedener Delegierter wurden jedoch recht massive Vorwürfe gegen das Direktorium erhoben, sodass sich dieses zur Abgabe folgender Stellungnahme veranlasst sieht.

Zitat:Stellungnahme des Direktoriums

1. In dem Eintragungsverfahren der Union Sylfaen wurde fristgemäß seitens des vetoberechtigten Kirchenstaats ein Veto gegen die Eintragung eingelegt. Dieses wurde damit begründet, dass [Zitat] "die Union weder klimatisch noch kulturell in die Region passt" [Zitat-Ende]. Die Begründung wurde dann noch um den Verweis auf eine Stellungnahme des Königreichs Gemedeth erweitert. Das Direktorium hat nach § 7 Absatz 3 über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos zu entscheiden. Grund für die Entscheidung über die Ungültigkeit des Vetos des Kirchenstaats waren folgende:

a) Der vetoeinlegende Kirchenstaat besaß zum Zeitpunkt des Vetoantrags keine erkennbare eigene kulturelle oder klimatische Ausgestaltung zu welcher die Ausgestaltung eines eintragungswilligen Staates unstimmig sein könnte. Bis auf einen einzelnen Beitrag, in welchem die kulturellen und klimatischen Eckdaten nun (nach dem Eintragungsantrag und nach dem Einlegen des Vetos) skizziert wurden, besitzt der Kirchenstaat selbst bis zum heutigen Zeitpunkt außer der kirchenorganisatorischen Simulation keine erkenn- und nachvollziehbare kulturelle oder klimatische Ausgestaltung. Alle drei Mitglieder des Direktorium haben sich unabhängig voneinander und persönlich im Kirchenstaat und in Sylfaen von der Ausgestaltung bzw. deren Fehlen überzeugt und sind übereinstimmend zu dem vorgenannten Ergebnis gelang.

b) Nach Ansicht des Direktoriums (und es soll hier gleich eingefügt sein, dass alle Entscheidungen in diesem Verfahren einstimmig fielen) steht es keinem vetoberechtigten Staat zu, Vetos einzulegen, die eine ganze Region betreffen. Vetos können nur mit Unsimmigkeiten der kulturellen und klimatischen Ausgestaltung zwischen dem Antrags- und dem Vetostaat begründet werden. Ein "Regionalveto" würde dem vetoeinlegenden Staat das Recht zuerkennen, auch über die Ausgestaltung der anderen vetoberechtigten Staaten zu entscheiden. Was der eine Staat als unpassend für die Region ansieht, ist dem anderen Staat möglicherweise gerade recht. Ein Positiv-Veto ist jedoch für keinen der vetoberechtigten Staaten möglich. Das Vetorecht ist also aus Sicht des Direktoriums ein höchst individuelles Recht eines vetoberechtigten Staats. Wenn seine Ausgestaltung mit der des eintragungswilligen Staats nachvollziehbar kollidiert, wird jedes Direktorium die Gültigkeit eines Vetos akzeptieren.

Da aus den genannten Gründen eine nachvollziehbare Unstimmigkeit zwischen der kulturellen und klimatischen Ausgestaltung des Kirchenstaats und der Union Sylfaen für das Direktorium nicht erkennbar war, war das Veto des Kirchenstaats abzuweisen.

2. Das Verfahren ist aus formeller Sicht nicht zu beanstanden. Ein Eintragungsverfahren wird immer dann ruhend gestellt, wenn ein gültiges Veto eingelegt wurde. Daran fehlte es im Falle des Verfahrens Sylfaen, da nach der Entscheidung des Direktoriums kein gültiges Veto vorlag.

3. Den Ausführungen des Delegierten Dr. Thasco betreffend eine abstrakte Vetoberechtigung für eine ganze Region oder auch stellvertretend für einen anderen Staat kann sich das Direktorium nicht anschließen. Wie bereits weiter oben ausgeführt, gibt es aus Sicht des Direktoriums kein "Regionalveto", da dieses in die negativen Vetorechte der anderen vetoberechtigten Nachbarstaaten, also in das Recht eben kein Veto einzulegen unzulässig eingreift. Keinem Staat kann es ohne ausdrückliche Bevollmächtigung zustehen, für einen oder gar mehrere andere Staaten zu sprechen oder ein Veto einzulegen. Auch ein Stellvertreter-Vetorecht besteht nicht. Wenn ein vetoberechtigter Staat Probleme mit der Ausgestaltung eines Eintragungs-Antragstellers sieht, kann und muss es selbst ein Veto einlegen. Wenn also Gemedeth auf das Einlegen eines Vetos verzichtet hat, wird das Königreich seine Gründe haben, die vom Direktorium zu akzeptieren sind. Daraus kann jedoch der Kirchenstaat keine Vetobegründung für sein eigens Veto herleiten.

4. Auch diesen Ausführungen des Delegierten Dr. Thasco muss das Direktorium widersprechen [Zitat]"Laut den Regeln muss der Kirchenstaat keine kulturelle oder klimatischen Informationen haben, um ein Veto einzulegen. Es reicht, wenn diese Unstimmigkeit regional bedeutsam wäre. Das zu prüfen hat das Direktorium. Und das hat es nicht getan."[Zitat-Ende] und [Zitat]
Keiner hat etwas gegen eine Prüfung. Aber in diesem Falle fand eine solche nicht statt. Die Aussage war schlichtweg "der Kirchenstaat selbst hat keine ausgestaltete Kultur oder Klimaangaben". Das war alles. Es fand keine Prüfung statt, ob Sylfaen tatsächlich kulturell oder klimatisch in die Region passen würde oder nicht. "[Zitat-Ende] Zum "Regionalveto" wurde bereits weiter oben ausgeführt. Der Vorwurf, das Direktorium, hätte die Stichhaltigkeit des Vetos nicht geprüft, ist eine unbegründete Unterstellung, welche nicht den Tatsachen entspricht. Eben jene Prüfung haben alle drei Mitglieder mit dem bekannten Ergebnis vollzogen.

5. Die Ansicht des Delegierten Aichberger [Zitat]"Ich denke auch geplante Ausgestaltungen sollten geschützt sein, da diese Basis für die Entwicklung der MN ist."[Zitat-Ende] ist sicher interessant, in Eintragungs- und Vetoverfahren jedoch nicht anwendbar. Das Direktorium kann bei der Überprüfung der Stichhaltigkeit und Begründetheit eines Vetos nur von den nachvollziehbaren Tatsachen und Ausgestaltungsständen zum Antragszeitpunkt ausgehen. Mögliche zukünftige Entwicklungen oder deren Behauptung können auf Grund der Nichtnachvollziehbarkeit keine Grundlage für eine Direktoriumsentscheidung sein.

Attila Saxburger
Exekutivdirektor

Vinzenz Bailey
Vizedirektor für Kartenanträge

James T. Kirk
Vizedirektor für Kartografie
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Sylfaen - von Dr. Thasco - 12.02.2008, 00:49
[Kein Betreff] - von Dr. Thasco - 15.02.2008, 22:23
[Kein Betreff] - von Hermann zu Grimmberg - 15.02.2008, 22:32
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[Kein Betreff] - von Dr. Thasco - 06.03.2008, 17:10

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