06.03.2008, 00:38
Zitat:Original von Dr. ThascoWarum nur ein Veto gegen Unzulässigkeit? Wenn, dann doch auch gegen eine Zulassung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Änderung des Paragraphen 7 des Kartenregelwerk um die Ergänzung eines Satzes (fett markiert):
Zitat:§7 Vetorecht
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten. Auf Antrag von mindestens zwei Delegierten kann eine Entscheidung des Direktoriums bezüglich der Unzulässigkeit eines Vetos mit Mehrheitsbeschluss des Beirates zurückgenommen werden.
Die aktuelle Debatte hat gezeigt, dass das Direktorium leider in manchen Fällen nicht in der Lage ist, eine objektive Entscheidung auf der Basis des Regelwerks zu fällen. Daher muss es hier ein Korrektiv geben, welche ich im Beirat sehe.
Auch die Antragsunterstützung sollte breiter sein. 2 Delegierte sind ja sofort beisammen. Einer ist ja im Zweifelsfall eh schon der "Vetodelegierte". 20% der Delegierten sollten es schon sein ...

