06.03.2008, 09:04
Der Delegierte des Königreichs Moncao beantragt folgende Änderung des Kartenregelwerks:
Zitat:§ 7 Absatz 3 soll wie folgt erweitert werden (Erweiterung fett markiert)
§7 Vetorecht
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten. Auf Antrag von mindestens zwei Delegierten kann eine Entscheidung des Direktoriums bezüglich der Unzulässigkeit eines Vetos mit Mehrheitsbeschluss des Beirates zurückgenommen werden.

