06.03.2008, 20:43
Es sollten wirklich nur diejenigen die Vetoentscheidung im Beirat überprüfen lassen können, die tatsächlich durch die Entscheidung eine Beschwer haben.
Daher gebe ich Herrn Attila recht, nur die jeweils Vetoberechtigten und der Antragsteller sollten gegen eine Vetoentscheidung vorgehen können. Und das jeweils einzeln.
Es ist jedoch damit zu rechnen, daß dann tatsächlich jede Entscheidung des Direktoriums, egal wie sie ausfällt, vor den Beirat gezogen wird.
Daher gebe ich Herrn Attila recht, nur die jeweils Vetoberechtigten und der Antragsteller sollten gegen eine Vetoentscheidung vorgehen können. Und das jeweils einzeln.
Es ist jedoch damit zu rechnen, daß dann tatsächlich jede Entscheidung des Direktoriums, egal wie sie ausfällt, vor den Beirat gezogen wird.

