06.03.2008, 23:34
Zu Ihrem antragsgemäßen ersten Vorschlag habe ich meine Auffassung ja schon dargelegt.
Was mich zu Ihrem Vorschlag 2 interessiert, sind zwei Fragen:
1. Wer begründet die Entscheidung das Beirats über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2?
2. Soll das gesamte Verfahren der Eintragung eines neuen Staats dann möglicherweise häufig mindestens 4 Wochen dauern (eine Woche Vetofrist, 2 Wochen Diskussion im Beirat und eine Woche Abstimmung im Beirat)?
Was mich zu Ihrem Vorschlag 2 interessiert, sind zwei Fragen:
1. Wer begründet die Entscheidung das Beirats über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2?
2. Soll das gesamte Verfahren der Eintragung eines neuen Staats dann möglicherweise häufig mindestens 4 Wochen dauern (eine Woche Vetofrist, 2 Wochen Diskussion im Beirat und eine Woche Abstimmung im Beirat)?

