07.03.2008, 00:17
Zitat:Original von Attila Saxburger
Was mich zu Ihrem Vorschlag 2 interessiert, sind zwei Fragen:
1. Wer begründet die Entscheidung das Beirats über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2?
Da könnte man sich sicherlich wase einfallen lassen, ich nehme es aber gerne raus, da sich ja - wie in letzter Zeit gezeigt - eh nicht dran gehalten wird.
Zitat:2. Soll das gesamte Verfahren der Eintragung eines neuen Staats dann möglicherweise häufig mindestens 4 Wochen dauern (eine Woche Vetofrist, 2 Wochen Diskussion im Beirat und eine Woche Abstimmung im Beirat)?
Diskussion im Beirat???? Das verstehe ich nicht. Wenn ein Veto eingelegt wird, wird abgestimmt, von einr Diskussion ist nicht die Rede bzw. diese kann Paralell laufen.
Zu Kollege Thumbsup: Das sehe ich anders.

