07.03.2008, 09:53
Zitat:Original von Dr. ThascoNun werter Herr Dr. Thasco, dann sollten Sie bitte auch den Antrag für eine entsprechende Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung einbringen. Dieser schreibt bisher vor jeder Abstimmung die Gelegenheit zu einer 14-tägigen Diskussion vor. Das ist auch gut so, damit die Beiratsmitglieder vor einer Entscheidung die Gelegenheit haben, sich inhaltlich mit dem Entscheidungsgegenstand auseinander zu setzen. Oder wollen Sie die Delegierten in Vetoangelegenheiten zu reinem "Stimmvieh" degradieren?
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Diskussion im Beirat???? Das verstehe ich nicht. Wenn ein Veto eingelegt wird, wird abgestimmt, von einr Diskussion ist nicht die Rede bzw. diese kann Paralell laufen.
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Zitat:Original von Mr. ThumbsupZustimmung meinerseits. Ein solches Verbot wäre dann sowieso nur noch eine Farce. Natürlich würde niemand offiziell ein politisches oder persönliches Veto einlegen. Irgendein anderer Grund, und sei er noch so fadenscheinlich, wird dann einfach herangezogen, damit es im Beirat zu einer Vetoentscheidung kommt. Und dort müssen dann halt die entsprechenden Mehrheiten beschafft werden (und das dann noch am besten ohne Diskussion
Das Verbot von politischen und persönlichen Vetos müßte herausgenommen werden, da es sich mit einer Mehrheitsentscheidung beißt.
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