08.03.2008, 11:56
Zitat:Original von Dr. ThascoEs tut mir leid, verehrter Herr Dr. Thasco, langsam aber sicher disqualifizieren Sie sich in meine Augen für eine ernsthafte und sachliche Diskussion immer mehr. Wenn Sie an Ihrer (in meinen und auch anderer Leute Augen halt völlig unzutreffenden) Meinung von einem angeblichen Regelverstoß des Direktoriums festhalten, ist das Ihre Sache und kann vielleicht den anderen Mitgliedern des Beirats dabei helfen, zu erkennen, welche Intentionen Sie mit dem Antrag hier verfolgen. Doch stets und ständig gebetesmühlenartig einen Willkür-, Missbrauchs- oder nun gar Untaten- bzw. Erkenntnisunfähigkeits-Vorwurf gegen die Mitglieder des Direktoriums zu erheben, ist nicht nur äußerst schlechter Stil (den man bisher von Ihnen eigentlich nicht gewohnt war), sondern lässt in meinen Augen leider schon eine Art Starrsinn und Rechthaberei vermuten. Es würde mich freuen, wenn Sie zu der bisher von Ihnen gewohnten Sachlichkeit zurückfinden könnten.
...Aber mir ist es nicht wurscht, wenn Regeln nicht eingehalten werden, was in diesem konkreten Fall der Fall war. Und wenn man dann ansehen muss, dass das Direktorium seine Un-Tat noch nicht mal erkennt,...
Zitat:Original von Dr. ThascoIn den Reglen steht auch nicht explizit, dass nur kulturelle und klimatische Vetos akzeptabel sind. Konkret sind nur persönliche und politische Vetos ausgeschlossen. Nach Ihrer Interpretation wären somit auch Vetos wegen Nichtgefallen der Haarfarbe des Staatsoberhaupt, der Unpässlichkeit des Straßenbelags der Landstraßen, der augenkrebsfördernden Farbgestaltung des Forums oder der schlecht klingenden Bezeichnung einer Landeswährung möglich. Und all das dann auch noch ohne Bezug auf die Verhältnisse im vetoeinlegenden Staat, sondern einfach mal so, weil diese Sachen nicht in die Region passen. Im Fall Sylfaen hätte dann also beispielsweise das Gelbe Reich ein Veto einlegen können mit der Begründung, dass die Staatskarrossen in Sylfaen nicht blau sind und somit absolut nicht zu PFKanien passen.
...In den Regeln steht nicht, dass ein auf der Karte eingetragener Staat eine Ausgestaltung nachweisen muss, um selbst Veto einlegen zu können. Es ist sogar - wie Kollege Gried richtig darstellte - aus den regeln deutlich erkennbar, dass gewünscht ist, dass kulturelle und klimatische Vetos regional bedingt sein können (Staaten, die nicht direkt an Staaten grenzen, haben auch Vetorecht). Wenn es eben gewünscht ist vom Direktorium und/oder dem Beirat, dass Vetos nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der einlegende Staat auch selbst eine Ausgestaltung hat, und auch nur auf sich persönlich gemünzt, nicht auf die Region, dann sollte man die entsprechende Regeln genauer fassen. Das wäre mir auch wurscht.
Natürlich ist das alles überspitzt, nur wenn man das Kartenregelwerk betreffend die Vetogründe nach thasco'scher Lesart interpretiert, wären solche Verhältnisse nicht auszuschließen. Und genau aus dieser Schwierigkeit heraus, dass man nicht alle zulässigen Vetogründe einzeln detailliert festschreiben kann, sieht das Kartenregelwerk vor, dass über die Stichhaltigkeit eines Vetos jemand zu entscheiden hat. Und damit dies einerseits nicht eine einzelne Person ist und andererseits auch nicht völlig Unbeteiligte, wurde diese Entscheidung dem gewählten Direktorium übertragen, welches diese kollektiv zu fällen hat.
Ja und was den Vetobereich im Kartenregelwerk betrifft, ist die Lesart von Herrn Dr. Thasco doch auch etwas sonderbar. Daraus herauslesen zu wollen, dass damit das Recht verbunden sein soll, Vetos für andere Staaten oder ganze Regionen einzulegen erscheint mir doch äußerst gewagt. Der Vetobereich wurde in der vorliegenden Dimension festgelegt, damit einerseits Staten in regionaler Nähe zu einem Eintragungskadidaten Einfluss auf die Stimmigkeit ihrer Ausgestaltung nehmen können. Andererseits wäre bei einer Beschränkung des Vetorechts auf direkt angrenzende Staaten die Gefahr gegeben, dass man zur Umgehung des Vetorechts einfach die Eintragungsfläche um ein kleines Stück "Niemandsland" zum Nachbar verkleinert und somit der Vetogefahr entgeht. Die Festlegung der angrenzenden Planquadrate als Vetobereich hat also schon seine Berechtigung um Stimmigkeiten mit neu einzutragenden Staaten in regionaler Nähe zu erreichen. Sie begründet jedoch aus meiner Sicht keine Vetorecht, mit Bezug auf die Ausgestaltung anderer, bereits eingetragener Staaten der Region. Wie schon gesagt, kann es nicht angehen, dass ein Staat darüber befindet, wie sich ein anderer zu einem Eintragungskandidaten zu stellen hat.

