27.03.2008, 01:25
Leider sehe ich weiterhin keine Vorschläge, wie mit "Anomalien" umzugehen ist.
Wenn Staat A glaubt, dass seine Westgrenze 1000 km lang ist und der benachbarte Staat B von einer Ostgrenze von lediglich 100 km Länge ausgeht, dann klappt das mit dem einheitlichen Massstab nun einmal nicht ...
Wenn Staat A glaubt, dass seine Westgrenze 1000 km lang ist und der benachbarte Staat B von einer Ostgrenze von lediglich 100 km Länge ausgeht, dann klappt das mit dem einheitlichen Massstab nun einmal nicht ...

