04.04.2008, 00:57
Zitat:1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal
angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht.
uns jetzt sag mir wie das VG einen Planquadrat hat das an einen mit Staatsfläche versehenen Planquadrat angrenzt
Gleiches wenn die Karte richtig gezeichnet ist gilt auch für Steinhammer, da muss man aber zugegebenermaßen zweimal hinschauen,

