06.04.2008, 02:41
Herr Gried, die Sache mit den Vetos ist folgende:
Auch ich bin nicht zu hundert Prozent glücklich mit dem, was das Direktorum unter Saxburger da genau gemacht hat. Für mich ist auch eine vorgesehene Ausgestaltung grundsätzlich schützenswert.
Auf der anderen Seite sehe ich aber, dass wir auf diese Weise eine relativ einfache und leicht verständliche Regelung haben, an die man sich halten kann. Im Grundsatz halte ich es daher für sinnvoll diese Regelung beizubehalten. Es ist eigentlich auch leicht nachvollziehbar, dass man um ein Veto wegen der Ausgestaltung einzulegen, selber über eine Ausgestaltung verfügen sollte. Sonst verläuft sich das Veto in einer gewissen Beliebigkeit.
Über die Details kann man selbstverständlich auch reden. Schließlich ist keine Regel ohne Ausnahme. Bei jungen Staaten z.B. kann man natürlich keine wirkliche Ausgestaltung erwarten. Eine solche entwickelt sich erst mit den Spielern und deren Ideen. Beim Kirchenstaat handelt es sich aber, um einen alteingesessenen Staat, der nach Ansicht des damaligen Exekutivdirektors über keine hinreichende Ausgestaltung verfügte. Dieses wird aber heute nicht mehr passieren, da man für ein Veto aus kulturellen Gründen, selber eine Kultur ausgestaltet haben muss. Somit hat es jede Nation in der Hand mit einer wie auch immer geeigneten Ausgestaltung, diese Hürde für ein Veto zu umgehen.
Für Futuna und die meisten anderen Staaten ändert sich dadurch nichts. Sie verfügen über eine kulturelle oder landschaftliche Ausgestaltung.
*so Ansonsten können wir das auch gerne morgen Abend per ICQ nochmal besprechen. Unser letztes Treffen ist ohnehin schon viel zu lange her
*so
Auch ich bin nicht zu hundert Prozent glücklich mit dem, was das Direktorum unter Saxburger da genau gemacht hat. Für mich ist auch eine vorgesehene Ausgestaltung grundsätzlich schützenswert.
Auf der anderen Seite sehe ich aber, dass wir auf diese Weise eine relativ einfache und leicht verständliche Regelung haben, an die man sich halten kann. Im Grundsatz halte ich es daher für sinnvoll diese Regelung beizubehalten. Es ist eigentlich auch leicht nachvollziehbar, dass man um ein Veto wegen der Ausgestaltung einzulegen, selber über eine Ausgestaltung verfügen sollte. Sonst verläuft sich das Veto in einer gewissen Beliebigkeit.
Über die Details kann man selbstverständlich auch reden. Schließlich ist keine Regel ohne Ausnahme. Bei jungen Staaten z.B. kann man natürlich keine wirkliche Ausgestaltung erwarten. Eine solche entwickelt sich erst mit den Spielern und deren Ideen. Beim Kirchenstaat handelt es sich aber, um einen alteingesessenen Staat, der nach Ansicht des damaligen Exekutivdirektors über keine hinreichende Ausgestaltung verfügte. Dieses wird aber heute nicht mehr passieren, da man für ein Veto aus kulturellen Gründen, selber eine Kultur ausgestaltet haben muss. Somit hat es jede Nation in der Hand mit einer wie auch immer geeigneten Ausgestaltung, diese Hürde für ein Veto zu umgehen.
Für Futuna und die meisten anderen Staaten ändert sich dadurch nichts. Sie verfügen über eine kulturelle oder landschaftliche Ausgestaltung.
*so Ansonsten können wir das auch gerne morgen Abend per ICQ nochmal besprechen. Unser letztes Treffen ist ohnehin schon viel zu lange her
*so

