06.04.2008, 18:17
Zitat:Original von Filippo Volta
Zitat:Original von Kong Tahvro
Der Vohrschlag ist auf sich O.K aber eben nur noch ein vohrschlag und kein regel! Frau Katii`s kandidatur war auf dem moment legal., und kann also nicht zurruk gedreht werden.
Ich sags dir mal unverblümt.
Frau Katii`s Kandidatur interessiert hier niemanden. Wenn Frau Katii aber verlangt zu wählen, dann muß sie damit rechnen, dass sie auf die Regeln hingewiesen wird, meine Güte.
Und dieser Fipsenstein-Vorschlag ist zwar aktuell, aber auch nicht elementar. Ob ein Kandidat für das Direktorium geeignet ist, entscheidet sich nicht an seiner Zugehörigkeit zu einem OIK-Mitglied.
Na du meine gute ..hat sie sich beschwärt? ich glaube sie hat ledentlich bemerkt das sie nicht wählen könnte und das den direktor mitgeteilt .
Ist es verboten was zu fragen? oder auf zu merken.?


