13.04.2008, 23:58
Zitat:Original von Lion Lorgar
Zitat: Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Warum dann nicht hier auch " relative Mehrheit" ?
Relative Mehrheiten kann es nur bei Wahlen mit mehreren Kandidaten geben. Bei Ja/Nein-Abstimmungen gibt es diese Mehrheit nicht.
Zitat:Original von Lion Lorgar
Zitat:Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Enthaltungen werden doch eh nur bei absoluten Mehrheiten berücksichtigt.
Falsch. Enthaltungen werden grundsätzlich überhaupt nicht berücksichtigt. Derjenige "enthält" sich ja seiner Stimme. Sie gilt daher wie nicht abgegeben.
Nur bei Abstimmungen, wo die absolute Mehrheit einer bestimmten Anzahl von Stimmberechtigten festgelegt ist, entwickelt eine Enthaltung die Wirkung einer Nein-Stimme. Wenn es also hieße "die Mehrheit der Mitglieder des Beirats" würde die Enthaltung als Nein-Stimme wirken. Bei "die Mehrheit der abgegebenen Stimmen" sind alle Enthaltungen unbeachtlich.
Der Begriff Absolute Mehrheit ist wiederum nur interessant bei mehreren Abstimm- oder Wahlmöglichkeiten, weil sie dort von der relativen Mehrheit zu unterscheiden ist. Bei Ja/Nein-Abstimmungen ist die Mehrheit immer die absolute Mehrheit.

