13.04.2008, 23:58
Zitat:Original von Attila Saxburger
Die differenzierenden Bestimmungen in den Absätzen 1 und 3 des Artikels 6 sind mir bisher schon unverständlich. In beiden Absätzen ist die selbe Mehrheit, nämlich die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorgeschrieben. Die beantragten Ergänzungen ändern daran auch nichts und sind eigentlich auch nicht für das Verständnis notwendig. Ich kann mir nur vorstellen, dass einstmals im Absatz 1 für Änderungen der Geschäftsordnung eine qualifizierte Mehrheit festgelegt war. Absatz 3 ist in meinen Augen sowieso überflüssig, da er a) nicht in den Artikel zur Geschäftsordnungs-Änderung gehört und b) inhaltlich überflüssig ist. Abstimmungen, die keine Wahlen sind, werden grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.
Eine absolute Mehrheit der abgegebenen gibt es jedoch nicht. 8o
Ich denke mal hier ist eine einfache Mehrheit gemeint gewesen. =)

