21.04.2008, 19:30
Zitat:Original von Frederic Aichberger
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass vor Abstimmungen über alle Anträge 14 Tage zu beraten ist. Die Beratungen enden also am 30.04.
Mindestens 14 Tage, Herr Exekutivdirektor.
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[Antrag des Direktoriums] Inaktivität von Mitgliedsstaaten
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