03.05.2008, 21:50
Sehr geehrter Herr Hufeisen,
ich nehme ihren Antrag zur Kenntnis, stelle aber seine Ungültigkeit fest.
Das beantragte Gebiet wird zur Zeit von Caen gehalten, welches bisher nicht von der OIK gelöscht wurde.
ich nehme ihren Antrag zur Kenntnis, stelle aber seine Ungültigkeit fest.
Das beantragte Gebiet wird zur Zeit von Caen gehalten, welches bisher nicht von der OIK gelöscht wurde.

