04.05.2008, 02:09
Bisher wurde der Abschnitt immer so ausgelegt, wie ich das heute getan habe, dahingehend vertrete ich also nur die im juristischen Sinne "herrschende Meinung". Das Missverständnis konnte man jetzt aber glücklicherweise aus dem Weg schaffen. Was unter "Aktivität" zu verstehen ist, dürfte ja jetzt etwas klar sein.
Ich wünsche viel Erfolg!
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