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[Eintragung] Gadoa
#12
Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Der betreffende Paragraph heißt "Gebietsveränderung", also ist es durchaus möglich mit einem Antrag eine Gebietsveränderung ohne vorausgehende Löschung durchzuführen. Wurde auch schon so gemacht, z.B. bei Oceania oder Dosmanien In der Form (Eintragung als Überschrift, kein Hinweis) ist der Antrag allerdings falsch.
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Nachrichten in diesem Thema
[Eintragung] Gadoa - von Alexander Botan - 05.05.2008, 11:58
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander - 05.05.2008, 13:21
[Kein Betreff] - von Ghandil Wao Van'hia - 05.05.2008, 13:29
[Kein Betreff] - von Alexander Botan - 05.05.2008, 14:02
[Kein Betreff] - von Ghandil Wao Van'hia - 05.05.2008, 14:08
[Kein Betreff] - von Alexander Botan - 05.05.2008, 14:12
[Kein Betreff] - von Ghandil Wao Van'hia - 05.05.2008, 14:24
[Kein Betreff] - von Alexander Botan - 05.05.2008, 14:28
[Kein Betreff] - von Gerd Falkenstein - 05.05.2008, 22:28
[Kein Betreff] - von Alexander Botan - 06.05.2008, 15:37
[Kein Betreff] - von Gerd Falkenstein - 06.05.2008, 18:21
[Kein Betreff] - von Wernher Graf von Perleburg - 06.05.2008, 21:39
[Kein Betreff] - von Gerd Falkenstein - 07.05.2008, 19:12
[Kein Betreff] - von Thalia - 12.05.2008, 12:23

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