07.05.2008, 19:12
Vielen Dank für den Hinweis, der die Sachlage doch wesentlich ändert.
Sofern alle Angaben, die für eine Gebietsveränderung getätigt werden müssen, komplett sind, wird das Verfahren zum Umzug eingeleitet.
Sofern alle Angaben, die für eine Gebietsveränderung getätigt werden müssen, komplett sind, wird das Verfahren zum Umzug eingeleitet.

