20.05.2008, 21:58
§10: Änderung der Kartenregeln
1. Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
und einmal:
Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
___________________________________
Ich wäre persönlich für dieser:
§ 10
1 .Diese Kartenregeln können durch den Direktor und sein vize verzeichnet und /oder auf gesuch mehrere Staten e.t umgeändert werden .
2. Karten änderungen die Forums in ihre eigne Forums vornimmen sind grundsätslich IHRE sache.
Nur Grenzen änderungen von zwei angrenzende Staaten mussen gemeldet werden ,wenn beide einverstanden sind kann die Grenze angepast werden.
§6
Änderung der Geschäftsordnung kann mittels Petition beantragt werden ,entscheiden tut der Board der Direktoren.
Nur wenn ein derart Petition eine 75% der Mitgliedschaft tragfläche hat muss im sinne der Petition entschieden werden.
1. Ausgenommen werden personal gerichte Petitionen .
1. Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
und einmal:
Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
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Ich wäre persönlich für dieser:
§ 10
1 .Diese Kartenregeln können durch den Direktor und sein vize verzeichnet und /oder auf gesuch mehrere Staten e.t umgeändert werden .
2. Karten änderungen die Forums in ihre eigne Forums vornimmen sind grundsätslich IHRE sache.
Nur Grenzen änderungen von zwei angrenzende Staaten mussen gemeldet werden ,wenn beide einverstanden sind kann die Grenze angepast werden.
§6
Änderung der Geschäftsordnung kann mittels Petition beantragt werden ,entscheiden tut der Board der Direktoren.
Nur wenn ein derart Petition eine 75% der Mitgliedschaft tragfläche hat muss im sinne der Petition entschieden werden.
1. Ausgenommen werden personal gerichte Petitionen .

