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[Antrag] Änderung der Geschäftsordnung
#1
Sehr geehrter Senor Exekutivdirektor,

anliegend reiche ich eine überarbeitete Geschäftsordnung ein, mit der Bitte darüber im Beirat diskutieren und anschließend abstimmen zu lassen.

Ich bitte darum, dass die Diskussionen nach Artikeln getrennt erfolgen, um so den Überblick über Änderungswünsche zu behalten, die ich bereit bin vor Abstimmung einzuarbeiten. Es wurden nämlich in der Überarbeitung von mir Optionen offen gehalten, die man in die GO aufnehmen oder aber auch außen vor lassen kann.

Zur Verdeutlichung der Änderungen habe ich zunächst den Originaltext dargestellt und danach rötlich markiert die Änderungen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Zitat:Geschäftsordnung der OIK

Präambel

Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeine Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.

Das nachstehende Regelwerk stellt eine allgemeine Grundlage für die Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaatenvertreter und somit einem Miteinander der virtuellen Nationen dar, die auf der OIK-Weltkarte vertreten sind.
Eventuell hier nicht genannte Regeln, die dennoch von einem Mitgliedsvertreter als relevant für die Organisation der Aufgabenwahrnehmung angesehen werden, können auf Antrag beim Direktorium und nach Aussprache und Abstimmung im Beirat aufgenommen oder bereits vorhandene Regelungen in gleicher Verfahrensweise abgeändert werden.

Zitat:Artikel 1: Die OIK

1. Die OIK (Organisation für Internationale Kartographie) ist die Dachorganisation für die Verwaltung der internationalen Gesamtkarte. Daneben führt sie ein Verzeichnis internationaler Vorwahlen und Staatskürzel.
2. Die OIK ist unpolitisch und neutral.
3. Die OIK ist keiner internationalen Organisation angeschlossen.
4. Die OIK hat ihren Sitz in Arcor City im Großherzogtum Arcor.


1. Die Organisation für internationale Kartographie –OIK- erstellt und führt die geografische Ländergesamtkarte der ihr angehörenden Mitgliedsstaaten in Form einer Weltkugel.
2. Des weiteren führt die OIK ein Verzeichnis von internationalen Länderkürzeln und Telefonvorwahlen.
3. Die OIK ist keine simulative Einrichtung und daher unpolitisch und neutral.
4. Die OIK ist unabhängig von allen anderen vorhandenen Einrichtungen der virtuellen Mikronationen.
5. Mitglieder der OIK sind alle auf der Karte verzeichneten virtuellen Nationen.
6. Die OIK kann nur mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder aufgelöst werden.

Zitat:Artikel 2: Die Abteilungen

1. Die OIK gliedert sich in folgende Abteilungen:

a) Allgemeine Verwaltung und Mitgliedsangelegenheiten
b) Verzeichnisse, Bibliothek und Archiv
c) Kartographie
d) Antragsbearbeitung

2. Zusätzliche Abteilungen und Unterabteilungen können bei Bedarf auf Beschluss des Beirats der OIK eingerichtet werden.

Artikel 2: Organisation innerhalb der OIK

1. Die OIK setzt sich zusammen aus dem Direktorium und dem Beirat.
2. Die OIK gliedert sich in folgende Abteilungen:

a) Allgemeine Verwaltung und Mitgliedsangelegenheiten;
b) Verzeichnisse, Bibliothek und Archiv;
c) Kartographie;
d) Antragsbearbeitung;

2. Weitere Abteilungen und Unterabteilungen können bei Bedarf auf Beschluss des Beirats der OIK eingerichtet werden.

!!! Früher Artikel 3 !!!

Zitat:Artikel 4: Personal

1. Das Hauptpersonal der OIK bildet das Direktorium, bestehend aus dem Exekutivdirektor, dem Vizedirektor für Kartographie und dem Vizedirektor für Kartenanträge.
2. Dem Direktorium sind die Abteilungen wie folgt unterstellt:
a) dem Exekutivdirektor die Abteilungen nach § 3 Absatz 1 Punkte a) und b)
b) dem Vizedirektor für Kartographie die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt c)
c) dem Vizedirektor für Kartenanträge die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt d).
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
4. Weitere Mitarbeiter können bei Bedarf durch Beschluss des Direktoriums bestellt werden. Diese gehören nicht zum Hautpersonal nach Absatz 1.
5. Der Exekutivdirektor verwaltet und archiviert die Beiratsbeschlüsse. Er macht sie der Öffentlichkeit in der Bibliothek der OIK zugänglich. Das System der Archivierung wird durch Beiratsbeschluss bestimmt.
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
8. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
9. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
10. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.


Artikel 3: Das Direktorium

1. Das Direktorium der OIK setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen:

a) dem Exekutivdirektor (für alle Verwaltungsaufgaben, Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Archivierungen usw.);
b) dem Direktor für Kartenanträge (für Antragsannahme, Bearbeitung und Entscheidungen)
b) dem Direktor für Kartographie (Kartenzeichner)

2. Die Direktoren vertreten sich untereinander gegenseitig.
3. Der Direktor für Kartographie kann darüber hinaus eine weitere Person für seine Vertretung bestimmen.
4. Die Direktoren werden einzeln vom Beirat alle drei Monate gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn

a) ein stichhaltig begründeter Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,
b) dieser Antrag vier weitere Zustimmungen von Delegierten erhält,
c) eine Aussprache mit anschließender Abstimmung über den Antrag durchgeführt wurde und
d) der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten angenommen wurde.

6. Bei Rücktritt eines Direktors vor Ende der Amtszeit ist nach dem dafür üblichen Prozedere ein neuer Direktor zu wählen. Der Zurücktretende bleibt bis zur Übergabe der Geschäfte an seinen Nachfolger im Amt.
7. Das Direktorium übt auch das Hausrecht aus. Das heißt, dass es für die Einhaltung der allgemein anerkannten guten Sitten im Umgang der Mitglieder untereinander verantwortlich ist.

Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat

1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wie viele Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.

Artikel 4: Der OIK-Beirat
1. Jedes Mitgliedsland kann einen Delegierten/Ländervertreter abstellen, welcher die Interessen seines Landes in der OIK vertritt und für dieses entscheidungsbefugt ist.
2. Die Gesamtheit der Ländervertreter/Delegierten wird als „Beirat“ bezeichnet.
3. Der Beirat entscheidet über alle allgemein relevanten Angelegenheiten der OIK, wie z. B. in Fragen der Änderung der GO, der sonstigen Regelwerke und der Besetzung der Ämter des Direktoriums.
4. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und hat nur 1 Stimme.

??? 5. Ein Delegierter darf nur für ein Land auftreten und stimmberechtigt sein. ???

Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen

1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.

1. Abstimmungen und Wahlen werden durch den Exekutivdirektor eingeleitet und durchgeführt.
2. Die Wahlen der Ämter des Direktoriums sind drei Wochen/21 Tage vor Ende der Amtszeit öffentlich bekannt zu machen, zusammen mit einem Aufruf zur Kandidatur.
3. Kandidaturen sind mit Vorstellung und Begründung einzureichen.
4. Die Ausschreibungsfrist dauert 10 Tage (336 Stunden).
5. Die Wahl dauert 7 Tage (148 Stunden) an.
6. Zwischen Ausschreibungsende und Wahlbeginn liegen 4 Tage (96 Stunden), um über die Kandidaturen zu diskutieren.
7. Die Wahl findet in Form einer Umfrage statt.
8. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann.
9. Bei Stimmengleichheit erfolgt umgehend eine Stichwahl.
10. Abstimmungen finden grundsätzlich öffentlich einsehbar statt, es sei denn ein Delegierter stellt vor Beginn der Abstimmung einen anderslautenden Antrag und wird von vier weiteren Delegierten darin unterstützt.
11. Die Delegierten können unter Angabe des von ihnen vertretenen Landes an der Abstimmung teilnehmen und stimmen ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“.

??? 12. „Enthaltung“ ist keine Abstimmungsoption. ???

13. Editierte, kommentierte und Stimmabgaben in Umgangssprache wie z. B. „jupp“ sind ungültig.
14. Sofern nicht anders in den Regelwerken der OIK festgelegt, wird ein Beschluss der OIK gültig, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinnahmen kann.
15. Gegen einen Beschluss kann Widerspruch mit stichhaltiger Begründung innerhalb von 7 Tagen (168 Stunden) eingelegt werden. Über die Zulassung des Beschlusses entscheidet das Direktorium und gibt diesen zur Diskussion und anschließender Abstimmung an den Beirat weiter.
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind.

Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung

1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht
berücksichtigt.


!! Entfällt, da anderweitig in der GO untergebracht, bzw. auf Punkt 2 verzichtet zu Gunsten des Projekts „Eine Karte für alle“. !!
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[Antrag] Änderung der Geschäftsordnung - von Thalia - 21.05.2008, 15:30
[Kein Betreff] - von Thalia - 09.06.2008, 13:57
[Kein Betreff] - von Thalia - 14.06.2008, 10:45
[Kein Betreff] - von Thalia - 18.06.2008, 13:46
[Kein Betreff] - von König Wilhelm VII. - 18.06.2008, 16:10
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[Kein Betreff] - von Frederic Aichberger - 19.06.2008, 06:56
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[Kein Betreff] - von König Wilhelm VII. - 23.06.2008, 00:13
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[Kein Betreff] - von Thalia - 23.06.2008, 13:23
[Kein Betreff] - von Janislav Pietarow - 23.06.2008, 16:03
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[Kein Betreff] - von Frederic Aichberger - 29.06.2008, 13:20

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