22.05.2008, 12:15
Die Präambel soll so gestaltet sein, dass sie zum einen wiedergibt, worum es uns allen in der OIK geht und gleichzeitig darauf verweisen, dass evt. noch zu regelnde organisatorische Dinge aufgenommen werden können. Somit wäre dem Satz "was nicht verboten ist, ist erlaubt" Rechnung getragen und macht gleichzeitig deutlich, dass ungeregelte Dinge nicht interpretierbar sind, sondern explizit geregelt werden müssen, bevor sie zum Tragen kommen können.

