22.05.2008, 12:28
Der Begriff "Personal" impliziert, dass es sich um Bedienstete oder Angestellte handelt. Die sind hier aber definitiv nicht vertreten. Vielmehr ist die OIK eine Interessensgemeinschaft. Deshalb habe ich mich von dem Begriff verabschiedet und näher definiert, wer das "Direktorium" ist und welche Aufgaben es hat, so wie es an anderer Stelle auch mit dem Begriff "Beirat" erfolgte. Dabei war es mir wichtig die Struktur innerhalb der Organisation beizubehalten, da sie sich bewährt hat.
Zum besseren Verständnis habe ich mir erlaubt die Aufgaben der einzelnen Direktoren durch Beispiele näher zu definieren, um unliebsame Fragen dahingehend auszuweichen.
Ganz besonders wichtig war es mir, dass die Ämter auch von Delegierten wahrgenommen werden können, weil ich nicht der Ansicht bin, dass man für diese doch eher verwaltenden Aufgaben zwingend neutrale, also länderunabhängige Personen benötigt.
Bzgl. der Vertretung der Direktoren habe ich eine weitere Möglichkeit hinzugefügt und zwar für den Kartenzeichner und zwar deshalb, da ich davon ausgegangen bin, dass die anderen beiden Vertreter nicht zwingend zeichnen können. So hat der Kartograph die Möglichkeit eine Fachkraft für seine Vertretung zu bestellen, falls absehbar ist, dass er längere Zeit ausfallen wird (z. B. vier Wochen Krankenhausaufenthalt).
Im übrigen habe ich hier, wie auch bei allen anderen Vorschriften, auf die "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" abgestellt, da es mir unmöglich erscheint bei der Vielzahl der Mitgliedsstaaten andere Mehrheitsverhältnisse zu erreichen, die eine Beschlussfassung ansonsten schwer bis unmöglich machen würden.
Zum besseren Verständnis habe ich mir erlaubt die Aufgaben der einzelnen Direktoren durch Beispiele näher zu definieren, um unliebsame Fragen dahingehend auszuweichen.
Ganz besonders wichtig war es mir, dass die Ämter auch von Delegierten wahrgenommen werden können, weil ich nicht der Ansicht bin, dass man für diese doch eher verwaltenden Aufgaben zwingend neutrale, also länderunabhängige Personen benötigt.
Bzgl. der Vertretung der Direktoren habe ich eine weitere Möglichkeit hinzugefügt und zwar für den Kartenzeichner und zwar deshalb, da ich davon ausgegangen bin, dass die anderen beiden Vertreter nicht zwingend zeichnen können. So hat der Kartograph die Möglichkeit eine Fachkraft für seine Vertretung zu bestellen, falls absehbar ist, dass er längere Zeit ausfallen wird (z. B. vier Wochen Krankenhausaufenthalt).
Im übrigen habe ich hier, wie auch bei allen anderen Vorschriften, auf die "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" abgestellt, da es mir unmöglich erscheint bei der Vielzahl der Mitgliedsstaaten andere Mehrheitsverhältnisse zu erreichen, die eine Beschlussfassung ansonsten schwer bis unmöglich machen würden.

