24.05.2008, 14:22
Im Kartenregelwerk der OIK heißt es (bislang):
§11: Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
Diese Regelung sollte beibehalten werden.
§11: Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
Diese Regelung sollte beibehalten werden.

