24.05.2008, 19:34
Zitat:Original von Napaloni
Im Kartenregelwerk der OIK heißt es (bislang):
§11: Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
Diese Regelung sollte beibehalten werden.
Ich bin gegen diese Regelung. Denn wenn ein Staat (MN) kein Interesse mehr an der OIK hat, so wird dieser sich löschen lassen. Wenn aber mit Absicht ein (oder mehrere) Staat/en versuchen die OIK aufzulösen, so ist es leider so hinzunehmen. Jedoch kann, wie Ping schon sagte, die OIK identisch gegründet werden.

