25.05.2008, 13:58
Zitat:Original von Napaloni
Im Kartenregelwerk der OIK heißt es (bislang):
§11: Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
Diese Regelung sollte beibehalten werden.
Das würde aber auch bedeuten, dass sich die OIK niemals dem "Ein-Karten-Projekt" anschließen und eine einzige neue Karten und auch Kartenorganisation mitbilden könnte. Deshalb spreche ich mich gegen die Beibehaltung aus.

