26.05.2008, 18:00
Und das gehört genau dazu!
Wenn sie die bestehende Regelung zur Auflösung der OIK ändern wollen, dann müssen sie zuerst eine Änderung oder Streichung von §11 Absatz 1 des Kartenregelwerk beantragen.
Wenn sie die bestehende Regelung zur Auflösung der OIK ändern wollen, dann müssen sie zuerst eine Änderung oder Streichung von §11 Absatz 1 des Kartenregelwerk beantragen.

