08.06.2008, 18:59
Das Direktorium stellt folgendes fest:
1. Der Antrag von Saemonien ist gültig.
2. Das Direktorium hat zur Kenntnis genommen, welchen Spießroutenlauf das projekt Saemonien gestartet hat und wird die Fortsetzung ebendieser Sticheleien nicht weiter unterstützen.
3. Das Veto der Vereinigten islamischen Republik ist unter Berücksichtigung der Abwesenheitsmeldung gültig. Die Gründe des Vetos beruhen auf drastischen kulturellen und klimatischen Unterschieden zwischen dem Antragssteller und der Vetonation. Dementsprechend wird das Veto seine Gültigkeit behalten, so lange diese Defizite nicht aus dem Weg geräumt sind.
4. Ebenfalls legt das Direktorium, gemäß Artikel 7 Absatz 1 Kartenregelwerk der OIK, Veto zum Antrag Saemoniens ein.
Begründung: Bei der Spielergemeinschft des sogenannten Königreichs Saemoniens handelt es sich um Personen, die mehrfach innerhalb der OIK aufgefallen sind, weil Sie den Hausfrieden und die Geschäfte der OIK trotz mehrfacher Ordnungsrufe und Sperrungen massiv gestört und beeinträchtigt haben. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein Kartenplatz nur ein Mittel ist, um weiterhin effektiv die Geschäfte der OIK zu blockieren. Weiterhin stellt das Direktorium klar, dass dieses Veto weder politisch noch persönlich motiviert ist, wie in §7, Absatz 4 Kartenregelwerk geregelt. Eine Eintragung Saemoniens würde deshalb einer Demontage der OIK gleichkommen, weshalb sich das Direktorium zum Erhalt der Organisation zu diesem Veto veranlasst sieht.
5. Der Antrag das Königreichs Saemonien ist damit gescheitert, das Kartenverfahren wird eingestellt und geschlossen.
Fragen zu dieser Entscheidung beantworte ich dazu gerne im Foyer.
1. Der Antrag von Saemonien ist gültig.
2. Das Direktorium hat zur Kenntnis genommen, welchen Spießroutenlauf das projekt Saemonien gestartet hat und wird die Fortsetzung ebendieser Sticheleien nicht weiter unterstützen.
3. Das Veto der Vereinigten islamischen Republik ist unter Berücksichtigung der Abwesenheitsmeldung gültig. Die Gründe des Vetos beruhen auf drastischen kulturellen und klimatischen Unterschieden zwischen dem Antragssteller und der Vetonation. Dementsprechend wird das Veto seine Gültigkeit behalten, so lange diese Defizite nicht aus dem Weg geräumt sind.
4. Ebenfalls legt das Direktorium, gemäß Artikel 7 Absatz 1 Kartenregelwerk der OIK, Veto zum Antrag Saemoniens ein.
Begründung: Bei der Spielergemeinschft des sogenannten Königreichs Saemoniens handelt es sich um Personen, die mehrfach innerhalb der OIK aufgefallen sind, weil Sie den Hausfrieden und die Geschäfte der OIK trotz mehrfacher Ordnungsrufe und Sperrungen massiv gestört und beeinträchtigt haben. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein Kartenplatz nur ein Mittel ist, um weiterhin effektiv die Geschäfte der OIK zu blockieren. Weiterhin stellt das Direktorium klar, dass dieses Veto weder politisch noch persönlich motiviert ist, wie in §7, Absatz 4 Kartenregelwerk geregelt. Eine Eintragung Saemoniens würde deshalb einer Demontage der OIK gleichkommen, weshalb sich das Direktorium zum Erhalt der Organisation zu diesem Veto veranlasst sieht.
5. Der Antrag das Königreichs Saemonien ist damit gescheitert, das Kartenverfahren wird eingestellt und geschlossen.
Fragen zu dieser Entscheidung beantworte ich dazu gerne im Foyer.

