10.06.2008, 22:06
Ich kann durchaus verstehen, dass Emailadressen nicht gerne veröffentlicht werden, allerdings kann ich keine Ausnahme machen, da das Kartenregelwerk deutlich klarstellt, was im Antrag enthalten sein muss:
Aus diesem Grunde muss ich auf Angabe einer Emailadresse drängen, wenn an der Gebietsreservierung festgehalten wird.
Zitat:§4 Antragsstellung
Als Basis für alle Anträge gilt die jeweils aktuellste Version der intermicronationalen Karte des Kartenbüros.
1. Anträge auf Gebietsreservierung sind öffentlich im Forum der OIK zu stellen.
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners
3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreserivierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind.
4. Unvollständige Anträge sind ungültig.
5. [gestrichen durch Beiratsbeschluss vom 11.09.2007]
Aus diesem Grunde muss ich auf Angabe einer Emailadresse drängen, wenn an der Gebietsreservierung festgehalten wird.

