10.07.2008, 17:37
Zitat:Original von Oberster Hirte...
"mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Enthaltung ist ne abgegebene Stimme, weder für ja noch für nein, aber abgegeben.
...
Leider einfach nur: Falsch!
Enthaltungen sind eben keine "abgegebenen Stimmen" und keine dritte Abstimmmöglichkeit, sondern ausschließlich aktive Dokumentation des Willens, nicht abstimmen zu wollen. Keinesfalls sollen und können sie als Nein-Stimme gewertet werden oder wirken.
Enthaltungen wirken quasi als Nein-Stimmen nur dann, wenn die absolute Mehrheit von einer festgelegten Stimmanzahl gefordert ist, also die absolute Mehrheit der Mitglieder eines bestimmten Gremiums.
Die Anwendung der Formulierung "absolute Mehrheit" sollte besser nur auf feststehende Zahlen möglicher Stimmen angewandt werden. Bezieht man sich auf "die abgegebenen Stimmen" ist "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" oder "einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen" zutreffender.
Aus der, in der GO verwandten Forumlierung "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" abzuleiten, Enthaltungen wären abgegebene und damit auch gültige Stimmen, ist jedoch vollkommen abwegig. In allen Abstimm- und Mehrheitsvarianten bleiben Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen außer der Wertung.

