10.07.2008, 17:55
Nein.
Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken Enthaltungen faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen von Ja-Stimmen erreicht werden muss.
Das hier Enthaltungen als abgegebene Stimmen gewertetet werden ist auch nicht abwegig, sondern gängige Praxis.
Da du ja selbst aus Wikipedia zitierst:
edit:
Außerdem widersprichst du dir gerade selber und auch deine Quelle widerspricht deiner Argumentation.
Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken Enthaltungen faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen von Ja-Stimmen erreicht werden muss.
Das hier Enthaltungen als abgegebene Stimmen gewertetet werden ist auch nicht abwegig, sondern gängige Praxis.
Da du ja selbst aus Wikipedia zitierst:
Zitat:Absolute Mehrheit
Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:
* die Anwesenden;
* die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl)
* die (unterschiedlichen) Stimmrechte von Mitgliedern oder Anteilseignern
Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen.
edit:
Außerdem widersprichst du dir gerade selber und auch deine Quelle widerspricht deiner Argumentation.
Zitat:Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken sie faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) von Ja-Stimmen erreicht werden muss.

