01.08.2008, 05:30
Ich kann es mir nicht nehmen lassen, auf zwei Dinge, zum Antrag gehörig, hinzuweisen:
Zwischen dem 26.06.2008 und dem 29.07.08 wurde augenscheinlich kein Beitrag verfasst. Eine durchgängige Aktivität ist damit höchst zweifelhaft.
Zum Zweiten ist noch ein hier nicht genanntes Land vetoberechtigt.
Zwischen dem 26.06.2008 und dem 29.07.08 wurde augenscheinlich kein Beitrag verfasst. Eine durchgängige Aktivität ist damit höchst zweifelhaft.
Zum Zweiten ist noch ein hier nicht genanntes Land vetoberechtigt.

