10.12.2005, 20:50
Dann wäre wohl ein ordentlicher Antrag nach
Zitat:§5 Eintragungangesagt, statt dieser im Konjunktiv formulierten Aufforderung an den Kartographen, oder?
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluß eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

