10.12.2005, 22:14
Zitat:Original von Oberster HirteFür mich ist "wenn einer" != "wenn genau einer", also habe ich mit der bestehenden Formulierung kein Problem.
Das müssten wir gleich noch umformulieren... "wenn einer der beiden Staaten..." was ist denn wenn beide Staaten noch nicht 6 Monate existieren?
@Thasco: natürlich muss ein ordentlicher Antrag her! Es geht ja nicht um Kaffeesatztleserei durch das Direktorium, was die Herren gerne hätten, sondern darum, dass die Herren formal richtig zum Ausdruck bringen, was sie wollen. Ist ja nun auch nicht so eine Hürde ...

