20.08.2008, 01:40
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
So ein Blödsinn! Wie soll ein amtierender Direktor sein Amt ausüben, wenn er kein Hausrecht hat.Dürfen die dann demnächst per ICQ miteinander kommunizieren? Und dann sagt das "Direktorium" "wir haben entschieden" und die ausgesperrte Person kann sich im Falle der Unwahrheit nicht dagegen wehren. Ist doch alles Nonsens! Gesperrt ist gesperrt und damit dürfte eine Zulassung zur Wahl gar nicht erfolgen.
Es ist ja noch gar nicht gesagt, daß Frau Pekkulaina gewählt wird. Sollte der Fall eintreten, daß sie die erforderliche Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, muss sicherlich überlegt werden, wie das zu handhaben ist. Aber seien wir realistisch. Es geht hier darum, ob sie kandidieren darf, dankenswerterweise darf sie.
Für nach der Wahl kann sich der eine oder andere Quertreiber ja mal Gedanken machen, inwieweit die Möglichkeit zur Kandidatur für Personen besteht, die der OIK bzw. einem Mitgliedsland der OIK nicht angehören. Oder wie das eingeschränkt wird. Soweit ich das sehe, ist dieser Punkt überhaupt nicht geregelt, ich lasse mich diesbezüglich aber auch gern eines besseren belehren.
saludos


Dürfen die dann demnächst per ICQ miteinander kommunizieren? Und dann sagt das "Direktorium" "wir haben entschieden" und die ausgesperrte Person kann sich im Falle der Unwahrheit nicht dagegen wehren. Ist doch alles Nonsens! Gesperrt ist gesperrt und damit dürfte eine Zulassung zur Wahl gar nicht erfolgen.