11.12.2005, 15:45
Und wo wir gerade beim Thema sind:
"§5 Anträge zur Erteilung von Vorwahlen und Staatskürzeln
1. Anträge zur Erteilung einer Vorwahl nach §5 Absatz 2 d) sind direkt an die Abteilung für Vorwahlen zu richten.
2. Ein Antrag für sonstige Vorwahlen wird zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in die internationale Karte bei der Abteilung für Kartographie eingereicht.
3. Mit dem Antrag sind folgende Angaben einzureichen:
a) Staatsname (Kurzform)
b) vollständiger Staatsname
c) gewünschte int. Vorwahl
d) gewünschtes Staatenkürzel
e) URL der Website
f) Mailadresse eines Ansprechpartners
g) URL zum Existenznachweis, sofern ein Antrag nach Absatz 1 erfolgt
4. Eine getrennte Vergabe von Staatenkürzel und Vorwahl ist unzulässig."
Was genau soll "§5 Absatz 2 d)" sein? Gibt es überhaupt nicht. Könnte 3 d) bedeuten macht aber keinen Sinn...
"§5 Anträge zur Erteilung von Vorwahlen und Staatskürzeln
1. Anträge zur Erteilung einer Vorwahl nach §5 Absatz 2 d) sind direkt an die Abteilung für Vorwahlen zu richten.
2. Ein Antrag für sonstige Vorwahlen wird zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in die internationale Karte bei der Abteilung für Kartographie eingereicht.
3. Mit dem Antrag sind folgende Angaben einzureichen:
a) Staatsname (Kurzform)
b) vollständiger Staatsname
c) gewünschte int. Vorwahl
d) gewünschtes Staatenkürzel
e) URL der Website
f) Mailadresse eines Ansprechpartners
g) URL zum Existenznachweis, sofern ein Antrag nach Absatz 1 erfolgt
4. Eine getrennte Vergabe von Staatenkürzel und Vorwahl ist unzulässig."
Was genau soll "§5 Absatz 2 d)" sein? Gibt es überhaupt nicht. Könnte 3 d) bedeuten macht aber keinen Sinn...

