02.09.2008, 13:50
Als wenn wir genau das nicht ausführlich diskutiert, um nicht zu sagen wochenlang widergekäut hätten. 
Im übrigen steht es jedem Delegierten frei die Änderung der Benachrichtigungspflicht beim Eintragungsverfahren zu beantragen, so dass nur noch 1x eine Benachrichtigung erfolgen muss.

Im übrigen steht es jedem Delegierten frei die Änderung der Benachrichtigungspflicht beim Eintragungsverfahren zu beantragen, so dass nur noch 1x eine Benachrichtigung erfolgen muss.

