02.09.2008, 14:46
Herr Aichberger, ich stimme Ihren Anliegen des Öfteren zu, in dieser Sache jedoch nicht.
Wenn es eine doppelte Benachrichtigungspflicht gibt, ist das nichts, was ich schlimm finden würde. Der Mehrwert ist, daß sich ohne Zweifel neue Staaten schon von Anfang an mit ihren Nachbarn auseinandersetzen *müssen* und auf diese Weise das eine oder andere Veto verhindert werden kann - und gerade *das* entlastet das Direktorium.
Von Gängelei kann keine Rede sein - immerhin steht nirgends in den OIK-Statuten, daß neue Staaten sich auf der OIK-Karte verzeichnen lassen müssen (es wäre natürlich wünschenswert, wenn sie das täten). Zweimal melden? Wo ist das bitte Gängelei? Wenn damit gleichzeitig unmässigen Gebietserweiterungen oder sinnlosem Kolonieeingerichte ein gewisser Riegel vorgeschoben wird, hilft das zum Schluss auch dem Direktorium und begrenzt dessen Arbeitsaufwand, denn mit so einer Regelung würde sich eventuell der eine oder andere Staat überlegen, solche Sachen überhaupt anzugehen.
Und so richtig sehe ich das Problem mit dem zweimal melden nicht. Ist das zuviel Aufwand für manchen?
Nächster Punkt: wenn ich an meinen Nachbarn keinerlei Interesse habe, was muss ich mich dann neben sie setzen?
Also ehrlich mal, die Argumentation der Gegner des Antrags ist doch tüchtig dünne...
saludos
Wenn es eine doppelte Benachrichtigungspflicht gibt, ist das nichts, was ich schlimm finden würde. Der Mehrwert ist, daß sich ohne Zweifel neue Staaten schon von Anfang an mit ihren Nachbarn auseinandersetzen *müssen* und auf diese Weise das eine oder andere Veto verhindert werden kann - und gerade *das* entlastet das Direktorium.
Von Gängelei kann keine Rede sein - immerhin steht nirgends in den OIK-Statuten, daß neue Staaten sich auf der OIK-Karte verzeichnen lassen müssen (es wäre natürlich wünschenswert, wenn sie das täten). Zweimal melden? Wo ist das bitte Gängelei? Wenn damit gleichzeitig unmässigen Gebietserweiterungen oder sinnlosem Kolonieeingerichte ein gewisser Riegel vorgeschoben wird, hilft das zum Schluss auch dem Direktorium und begrenzt dessen Arbeitsaufwand, denn mit so einer Regelung würde sich eventuell der eine oder andere Staat überlegen, solche Sachen überhaupt anzugehen.
Und so richtig sehe ich das Problem mit dem zweimal melden nicht. Ist das zuviel Aufwand für manchen?
Nächster Punkt: wenn ich an meinen Nachbarn keinerlei Interesse habe, was muss ich mich dann neben sie setzen?
Also ehrlich mal, die Argumentation der Gegner des Antrags ist doch tüchtig dünne...
saludos

