04.09.2008, 14:20
Die Delegierte aus Thalia bat über den folgenden Entwurf für eine neue Geschäftsordnung abzustimmen:
Abstimmungsergebnis
=> Antrag abgelehnt.
Zitat:Geschäftsordnung der OIK
Präambel
Das nachstehende Regelwerk stellt eine allgemeine Grundlage für die Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaatenvertreter und somit einem Miteinander der virtuellen Nationen dar, die auf der OIK-Weltkarte vertreten sind.
Eventuell hier nicht genannte Regeln, die dennoch von einem Mitgliedsvertreter als relevant für die Organisation der Aufgabenwahrnehmung angesehen werden, können auf Antrag beim Direktorium und nach Aussprache und Abstimmung im Beirat aufgenommen oder bereits vorhandene Regelungen in gleicher Verfahrensweise abgeändert werden.
Artikel 1 - Die OIK
1. Die Organisation für internationale Kartographie –OIK- erstellt und führt die geografische Ländergesamtkarte der ihr angehörenden Mitgliedsstaaten in Form einer Weltkugel.
2. Des weiteren führt die OIK ein Verzeichnis von internationalen Länderkürzeln und Telefonvorwahlen.
3. Die OIK ist keine simulative Einrichtung und daher unpolitisch und neutral.
4. Die OIK ist unabhängig von allen anderen vorhandenen Einrichtungen der virtuellen Mikronationen.
5. Mitglieder der OIK sind alle auf der Karte verzeichneten virtuellen Nationen.
6. Eine Auflösung der OIK ist nur möglich, wenn sich kein Mitgliedsstaat für die Aufrechterhaltung ausspricht. Hierfür ist eine Abstimmung unter allen Mitgliedsstaaten erforderlich.
7. Im Falle der Auflösung der OIK gehen alle Kartenmaterialen, sowie Listen über Vorwahlen und Länderkennzeichen in das Eigentum der UVNO über, welche für die weitere Pflege der Daten zuständig ist.
Artikel 2 - Organisation innerhalb der OIK
1. Die OIK setzt sich zusammen aus dem Direktorium und dem Beirat.
2. Die OIK gliedert sich in folgende Abteilungen:
a) Allgemeine Verwaltung und Mitgliedsangelegenheiten;
b) Verzeichnisse, Bibliothek und Archiv;
c) Kartographie;
d) Antragsbearbeitung;
2. Weitere Abteilungen und Unterabteilungen können bei Bedarf, auf Beschluss des Beirats der OIK, eingerichtet werden.
Artikel 3 - Das Direktorium
1. Das Direktorium der OIK setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen:
a) dem Exekutivdirektor (für alle Verwaltungsaufgaben, Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Archivierungen usw.);
b) dem Direktor für Kartenanträge (für Antragsannahme, Bearbeitung und Entscheidungen)
b) dem Direktor für Kartographie (Kartenzeichner)
2. Die Direktoren vertreten sich untereinander gegenseitig.
3. Der Direktor für Kartographie kann darüber hinaus eine weitere Person für seine Vertretung bestimmen.
4. Die Direktoren werden einzeln vom Beirat alle drei Monate gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn
a) ein mit einer Begründung versehener Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,
b) dieser Antrag vier weitere Zustimmungen von Delegierten erhält,
c) eine Aussprache mit anschließender Abstimmung über den Antrag durchgeführt wurde und
d) der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten angenommen wurde.
6. Bei Rücktritt eines Direktors vor Ende der Amtszeit ist nach dem dafür üblichen Prozedere ein neuer Direktor zu wählen. Der Zurücktretende bleibt bis zur Übergabe der Geschäfte an seinen Nachfolger im Amt.
7. Das Direktorium übt auch das Hausrecht aus. Das heißt, dass es für die Einhaltung der allgemein anerkannten guten Sitten im Umgang der Mitglieder untereinander verantwortlich ist.
Artikel 4 - Der OIK-Beirat
1. Jedes Mitgliedsland kann einen Delegierten/Ländervertreter abstellen, welcher die Interessen seines Landes in der OIK vertritt und für dieses entscheidungsbefugt ist.
2. Die Gesamtheit der Ländervertreter/Delegierten wird als „Beirat“ bezeichnet.
3. Der Beirat entscheidet über alle allgemein relevanten Angelegenheiten der OIK, wie z. B. in Fragen der Änderung der GO, der sonstigen Regelwerke und der Besetzung der Ämter des Direktoriums.
4. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und hat nur 1 Stimme.
5. Ein Delegierter darf nur für ein Land auftreten und stimmberechtigt sein.
Artikel 5 – Wahlen/Abstimmungen
1. Abstimmungen und Wahlen werden durch den Exekutivdirektor eingeleitet und durchgeführt.
2. Die Wahlen der Ämter des Direktoriums sind drei Wochen/21 Tage vor Ende der Amtszeit öffentlich bekannt zu machen, zusammen mit einem Aufruf zur Kandidatur.
3. Kandidaturen sind mit Vorstellung der Person und Begründung zur Kandidatur einzureichen.
4. Die Ausschreibungsfrist dauert 10 Tage (240 Stunden).
5. Die Wahl dauert 7 Tage (168 Stunden) an.
6. Zwischen Ausschreibungsende und Wahlbeginn liegen 4 Tage (96 Stunden), um über die Kandidaturen zu diskutieren.
7. Die Wahl findet in Form einer Umfrage im Forum statt.
8. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann.
9. Bei Stimmengleichheit erfolgt umgehend eine Stichwahl.
10. Abstimmungen finden grundsätzlich öffentlich einsehbar statt, es sei denn ein Delegierter stellt vor Beginn der Abstimmung einen anders lautenden Antrag und wird von vier weiteren Delegierten darin unterstützt.
11. Die Delegierten können unter Angabe des von ihnen vertretenen Landes an der Abstimmung teilnehmen und stimmen ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“.
12. „Enthaltung“ ist keine Abstimmungsoption.
13. Editierte, kommentierte und Stimmabgaben in Umgangssprache wie z. B. „jupp“ sind ungültig.
14. Sofern nicht anders in den Regelwerken der OIK festgelegt, wird ein Beschluss der OIK gültig, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinnahmen kann.
15. Gegen einen Beschluss kann Widerspruch mit stichhaltiger Begründung innerhalb von 7 Tagen (168 Stunden) eingelegt werden. Über die Zulassung des Beschlusses entscheidet das Direktorium und gibt diesen zur Diskussion und anschließender Abstimmung an den Beirat weiter.
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind.
Abstimmungsergebnis
- 10 Ja-Stimmen
- 07 Nein-Stimmen
- 04 Enthaltungen
=> Antrag abgelehnt.

