08.09.2008, 14:41
Der Beirat hatte über folgenden Änderungsvorschlag des Artikel 4 Kartenregelwerks abzustimmen:
Zitat:§4 Antragsstellung
Als Basis für alle Anträge gilt die jeweils aktuellste Version der intermicronationalen Karte des Kartenbüros.
1. Anträge auf Gebietsreservierung sind öffentlich im Forum der OIK zu stellen.
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners
3. Mit dem Antrag sind alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vom Antragsteller nachweislich und öffentlich über die Antragsstellung zu informieren.
4. Unvollständige Anträge sind ungültig.
Zitat:Ergebnis der Abstimmung
Es wurden 33 Stimmen abgegeben, davon 30 gültige und 1 ungültige, wegen Editierung der Stimmabgabe.
Die 30 gültig abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt:
- 15 Ja-Stimmen
16 Nein-Stimmen
01 Enthaltung
Ich stelle fest, dass der Änderungsvorschlag zu Artikel 4 Kartenregelwerk nicht die erforderliche Mehrheit nach GO der OIK erhalten hat und somit in seiner bisherigen Form bestehen bleibt.

