09.09.2008, 14:24
Meiner Meinung nach haben das einzig die einzelnen Spielleiter zu entscheiden. Man kann nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vermuten, daß die Spielleitung kein Interesse mehr an einer Fortführung des Projekts hat.
Daher ist es bei der Inaktiverklärung eines Projekts meiner Meinung nach stets erforderlich, sich seitens des Direktoriums bei der jeweiligen Spielleitung zu erkundigen, inwieweit dort noch ein gewisser Wille vorhanden ist (, was durch das derzeitige Direktorium hervorragenderweise so gemacht worden ist).
Erst wenn diese Maßnahme fehlschlägt, sollte der Beirat bemüht werden, obwohl das nicht zwingend notwendig ist, sondern nur bürokratischer Aufwand ist, insbesondere angesichts des ohnehin möglichen Widerspruchsrechts des betroffenen Staats.
Für mich ist das derzeitige Verfahren nicht gerade rechtsstaatlich, insbesondere die Beteiligung des Beirats und die damit verbundene fehlende Überprüfbarkeit, da die Beiratsmitglieder sich nicht für ihr Votum verantworten müssen. Man sollte objektive Kriterien und ein einfaches Verfahren festlegen:
1. Eine gewisse Zeit seit dem letzten Beitrag im Forum des Staats verstreicht. Dies ist wohl die einzige Möglichkeit, Inaktivität zu messen.
2. Das Direktorium fragt bei der Spielleitung an, wie es aussieht. Dabei ist eine PN hier im OIK-Forum an den Delegierten des Staates vollkommen ausreichend.
3. Falls sich innerhalb einer bestimmten Frist niemand meldet, wird der Staat inaktiviert und gelöscht.
Daher ist es bei der Inaktiverklärung eines Projekts meiner Meinung nach stets erforderlich, sich seitens des Direktoriums bei der jeweiligen Spielleitung zu erkundigen, inwieweit dort noch ein gewisser Wille vorhanden ist (, was durch das derzeitige Direktorium hervorragenderweise so gemacht worden ist).
Erst wenn diese Maßnahme fehlschlägt, sollte der Beirat bemüht werden, obwohl das nicht zwingend notwendig ist, sondern nur bürokratischer Aufwand ist, insbesondere angesichts des ohnehin möglichen Widerspruchsrechts des betroffenen Staats.
Für mich ist das derzeitige Verfahren nicht gerade rechtsstaatlich, insbesondere die Beteiligung des Beirats und die damit verbundene fehlende Überprüfbarkeit, da die Beiratsmitglieder sich nicht für ihr Votum verantworten müssen. Man sollte objektive Kriterien und ein einfaches Verfahren festlegen:
1. Eine gewisse Zeit seit dem letzten Beitrag im Forum des Staats verstreicht. Dies ist wohl die einzige Möglichkeit, Inaktivität zu messen.
2. Das Direktorium fragt bei der Spielleitung an, wie es aussieht. Dabei ist eine PN hier im OIK-Forum an den Delegierten des Staates vollkommen ausreichend.
3. Falls sich innerhalb einer bestimmten Frist niemand meldet, wird der Staat inaktiviert und gelöscht.

